Elemente zur Aktivitätenverfolgung durch Drittanbieter

„Cookies“ sind unsichtbare Dateien (Codefragmente), die von einer Website mittels einer Anfrage bei Ihrem Browser auf Ihrem Gerät gespeichert werden können. Wurden solche Cookies gespeichert, kann der Browser bei Ihrem nächsten Besuch von dieser Website möglicherweise aufgefordert werden, diese Cookies zu lesen. Auf diese Weise „merkt“ sich eine Website verschiedene Dinge, z. B. die Einstellungen eines Nutzers für diese Website.

Ein weiterer Verwendungszweck von Cookies ist die Übertragung von Informationen zwischen verschiedenen Websites. Die Website eines Online-Händlers speichert z. B. Informationen über Ihre Einkäufe in Cookies und leitet Sie dann zu einer anderen Website weiter, auf der Sie Ihre Zahlung vornehmen oder Bewertungen abgeben können. Aus Sicht der Website sind die vom Online-Händler erstellten Cookies sogenannte „Drittanbieter-Cookies“. Es gibt auch viele „Web-Bibliotheken“, die Entwicklern helfen, ihren Websites Funktionalitäten hinzuzufügen. Diese „Web-Bibliotheken“ können ebenfalls Cookies auf Ihrem Gerät ablegen. Auch Cookies, die von einer Bibliothek gesetzt werden, die sich auf einer anderen Domain befindet als die Domain der besuchten Website, sind „Drittanbieter-Cookies“.

Beliebte Bibliotheken werden von einer großen Anzahl von Websites verwendet. Wenn Sie eine Website besuchen, die eine bestimmte Bibliothek benutzt, kann diese Bibliothek ein Cookie auf Ihrem Gerät setzen. Wenn Sie später eine andere Website besuchen, die dieselbe Bibliothek verwendet, kann diese Bibliothek das Cookie lesen, das während Ihres Besuchs auf der vorherigen Website erstellt wurde. Diese Drittanbieter-Cookies, die von Bibliotheken auf mehreren Websites erstellt und gelesen werden, nennt man „seitenübergreifende Cookies“ (cross-site cookies).

Seitenübergreifende Cookies

Es gibt zwei Hauptgründe, warum Websites und Bibliotheken solche seitenübergreifenden Cookies verwenden:

  • Seitenübergreifende Aktivitätenverfolgung: Das ist die häufigste Verwendungsform von seitenübergreifenden Cookies. Bestimmte Verfolgungselemente (auch „Tracker“ genannt) benutzen seitenübergreifende Cookies, um Informationen über die von Ihnen besuchten Webseiten zu sammeln und an andere Unternehmen weiterzugeben, meist zu Werbezwecken. Wenn Sie beim Surfen im Internet den Eindruck haben, dass bestimmte Werbung Sie auf verschiedenen Webseiten zu „verfolgen“ scheint, liegt das an der seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung. Ist dasselbe Verfolgungselement auf mehreren Websites vorhanden, kann es im Laufe der Zeit ein immer genaueres Profil von Ihnen erstellen.
  • Funktionale Cookies: Einige Websites verwenden diese Cookies, um korrekt zu funktionieren und die Benutzerfreundlichkeit zu sichern. Beispiel: Eine Website benötigt möglicherweise den Zugriff auf ein seitenübergreifendes Cookie, damit Sie die Dienste dieser Website nutzen können, um sich bei einem Konto auf einer anderen Website anzumelden (z. B. eine Anmeldung auf Facebook) oder um eine Zahlung auf dieser Website zu ermöglichen (z. B. bei Amazon Pay).

Die Funktion verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung in Firefox blockiert Cookies von seitenübergreifenden Verfolgern. Die Cookies werden auf der ausstellenden Website isoliert und können nicht mehr mit anderen Websites geteilt werden, sodass Ihre Surfaktivitäten auf einer Website dann für andere Websites nicht mehr sichtbar sind. Dadurch wird verhindert, dass Sie durch ein Cookie über mehrere Websites hinweg verfolgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den Artikeln Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung in Firefox für Desktop und SmartBlock für verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.

Hinweis: Der vollständige Cookie-Schutz ist nun standardmäßig aktiviert (lesen Sie dazu auch den englischsprachigen Blogbeitrag Total Cookie Protection) von Mozilla. Der vollständige Cookie-Schutz ist eine in den verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung integrierte Weiterentwicklung und er funktioniert, indem Firefox für jede von Ihnen besuchte Website eine eigene „Keksdose“ (cookie jar) erstellt und die Cookies damit auf der ausstellenden Website isoliert. Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel Einführung des vollständigen Cookie-Schutzes im normalen Modus.

Verwaltung von seitenübergreifenden Cookies

Obwohl seitenübergreifende Cookies von Verfolgungselementen in Firefox standardmäßig blockiert werden, kann eine Website dem Browser mit einer Anforderung signalisieren, dass sie solche Cookies für wichtige Funktionen verwenden muss. In diesem Fall erlaubt Firefox einer Drittanbieter-Website die Verwendung von seitenübergreifenden Cookies, ohne zuerst Ihre Genehmigung einzuholen, allerdings nur entweder die ersten fünf Mal oder bis zu 1 % der Gesamtzahl der einzelnen Websites, die Sie während einer Sitzung besuchen - je nachdem, welcher dieser Werte größer ist. Werden die genannten Werte überschritten, fragt Firefox bei Ihnen nach, ob Sie diese Cookies blockieren möchten. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, die seitenübergreifenden Cookies auch weiterhin zu akzeptieren, blockiert Firefox die Cookies ab diesem Zeitpunkt, denn es ist anzunehmen, dass eine Website, die so oft Zugriff anfordert, tatsächlich versucht, den Benutzer zu verfolgen.

Drittanbieter-Websites können nur dann eine solche Aufforderung an den Browser senden, wenn Sie mit der Website interagieren, auf der Sie sich gerade befinden. Wenn Sie z. B. dog.com besuchen und dort das Zahlungsfeld auswählen, können standortübergreifende Cookies von Amazon Pay zugelassen werden, um diese Transaktion zu ermöglichen. Danach fragt Firefox nach, ob diese Berechtigung auch weiterhin gültig sein soll.

Sie können im Bereich Berechtigungen nachsehen, ob Sie der Website das Setzen von Cookies erlaubt oder es blockiert haben. Klicken Sie dazu in der Adressleiste links neben der Internetadresse (URL) auf das Berechtigungssymbol Fx87PermissionsIcon.

Zugriff verweigern

Wenn Sie die Zugriffsanforderung ablehnen, kann der Drittanbieter während dieser Sitzung keine seitenübergreifenden Cookies verwenden. Wird die Webseite aktualisiert oder neu geladen, sendet der Drittanbieter möglicherweise eine neue Anforderung.

Zugriffsberechtigung widerrufen

Klicken Sie auf einer Webseite im Bereich Berechtigungen auf das x, um einen zuvor erlaubten Zugriff auf Cookies zu widerrufen.

Automatische Zugriffsberechtigung

Wie oben beschrieben, erlaubt Firefox automatisch auf den ersten fünf von Ihnen besuchten Websites die Verwendung von seitenübergreifenden Cookies durch Drittanbieter dieser Websites. Amazon Pay könnte beispielsweise Cookies auf Old Navy, Blick, dog.com und einer Handvoll anderer Websites verwenden, ohne vorher Ihre Erlaubnis einholen zu müssen.

Wenn ein Drittanbieter auf mehreren Websites weiterhin seitenübergreifende Cookies verwendet, deutet Firefox dies als Hinweis auf mögliche Aktivitätenverfolgung. An dieser Stelle müssen Sie der weiteren Verwendung von seitenübergreifenden Cookies durch den Drittanbieter ausdrücklich zustimmen.

Es gibt andere heuristische (d. h. auf Wahrscheinlichkeit basierende) Regeln, die Firefox dazu veranlassen, seitenübergreifenden Cookies vorübergehend den Zugriff auf bestimmte Websites zu gewähren. Diese Regeln wurden entwickelt, um besondere Anwendungsfälle zu ermöglichen (z. B. Single Sign-On-Dienste, also den Zugriff eines Anwenders auf mehrere Dienste nach erfolgter einmaliger Authentifizierung), und sie erfordern normalerweise eine spezielle Interaktion (wie eine Umleitung auf oberster Ebene oder eine Interaktion mit dem Anwender), wodurch die Nutzung durch Verfolgerelemente erschwert wird.

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